Psychotherapie ist bei sehr vielen Störungsbildern eine hilfreiche und wirksame Methode, um Symptome zu bekämpfen und das Leid zu lindern. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind grundsätzlich für die Behandlung aller psychischen Störungsbilder ausgebildet, doch bilden sich im Laufe der Zeit bei jeder Therapeutin / jedem Therapeuten unterschiedliche Schwerpunkte heraus.
Ich arbeite mit Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Erwachsenen in den Settings Einzeltherapie, Paartherapie und Familientherapie.
Die Schwerpunkte meiner Arbeit sind folgende:
Sie kontaktieren mich am besten telefonisch oder per E-Mail und wir machen uns einen Termin für ein Erstgespräch aus.
Für das Erstgespräch nehme ich mir eine ganze Einheit Zeit, in der Sie mir Ihr Anliegen schildern. Gemeinsam werden wir die wichtigsten Informationen zur biographischen Anamnese (Person, Familie und Umfeld) erheben und im Anschluss daran klären, welche Wünsche, Ziele und Erwartungen Sie an die Therapie haben. Abschließend werden die Rahmenbedingungen für eine Therapie besprochen.
Die Einheiten für Einzeltherapie, Paartherapie und Familientherapie dauern unterschiedlich lange.
Erstgespräch Einzeltherapie: 50 Minuten, kann erfahrungsgemäß ev. auch länger dauern
Einzeltherapie und Coaching: 50 Minuten (Doppelstunden möglich)
Paartherapie: 90 Minuten
Es gibt keinen begrenzten Zeitraum für persönliche Themen, die Ihnen am Herzen liegen und Ihnen wichtig sind. Im Rahmen einer Therapie haben grundsätzlich alle Themen Platz, die Sie einbringen möchten.
Die zeitliche Dauer einer Therapie hängt grundsätzlich vom Bedarf ab und kann kürzer (Kurzzeittherapie bis etwa 25 Stunden) oder länger (mehrere Jahre) dauern. Im Durchschnitt liegt die Dauer einer Therapie zwischen ein und zwei Jahren.
Erfahrungsgemäß umfasst eine durchschnittliche Paartherapie zwischen 6 und 15 Sitzungen.
Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, ersuche ich um Absage des vereinbarten Termins spätestens 48 Stunden (zwei Werktage) vor der vereinbarten Therapiestunde. Bei späteren Absagen kann die Therapiestunde entweder innerhalb der gleichen Woche verschoben werden, sofern ein Termin frei ist, oder muss andernfalls in Rechnung gestellt werden.
Nein, denn als Psychotherapeutin bin ich zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet - und zwar gegenüber allen Dritten. Dies schließt Ehepartner, Lebensgefährten und andere Familienmitglieder sowie private und öffentliche Einrichtung ein (PthG § 15).
Ja, Sie können meine Honorarnoten bei den Krankenkassen einreichen, da ich in der Liste für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten des Bundesministeriums für Gesundheit eingetragen bin.
"Eine Psychotherapie hilft Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Familien dabei, persönliche Entwicklungen und ganzheitliche Gesundheit zu fördern, seelische Belastungen zu verringern und Krisen zu bewältigen." (ÖGK)
Aus diesem Grund gewähren viele Krankenkassen eine Kostenerstattung. Die Voraussetzungen dafür sind:
Weitere Informationen sehen Sie auf der Seite der ÖGK (oder Ihrer Krankenkasse) bzw. erhalten Sie bei mir in der Praxis.
Derzeit werden nachstehende Kostenerstattungen gewährt:
EUR 40,- SVS (Zusammenlegung von SVA und SVB)
EUR 28,- ÖGK Wien, Niederösterreich und Burgenland
EUR 40,- BVAEB (Zusammenlegung von BVA und VAEB)
Zusatzversicherungen zahlen bei entsprechenden Verträgen die Differenz der Kassenrefundierung bis zum vollen Stundensatz. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei Ihrem Versicherer.
Weitere umfangreiche Informationen zum Thema Psychotherapie bietet der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP). Hier finden Sie wichtige Details rund um das Thema.
Eine Auswahl an Kontaktstellen und Telefonnummern, wenn Sie in Krisen und Notfällen Hilfe suchen: